Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen frec visuals landolt und Ihren Kunden. Sie finden Anwendung, ausser wenn frec visuals landolt ausdrücklich und schriftlich der Anwendbarkeit von anderen Bedingungen zugestimmt hat. frec visuals landolt ist durch keinerlei Bedingungen des Kunden gebunden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Sämtliche Vertragsabschlüsse, Nebenabreden zu Verträgen und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Neben- abreden werden nur durch schriftliche Bestätigung wirksam.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Filmproduktionsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch frec visuals landolt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch frec visuals landolt. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von frec visuals landolt.
Der Kunde wird frec visuals landolt zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von frec visuals landolt wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rech- teclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. frec visuals landolt haftet im Falle bloss leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird frec visuals landolt wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde frec visuals landolt schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, frec visuals landolt bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt frec visuals landolt hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von frec visuals landolt schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von frec visuals landolt aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
frec visuals landolt ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstösst. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von frec visuals landolt weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von frec visuals landolt eine taugliche Sicherheit leistet.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn frec visuals landolt fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstosses gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstösst.
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wird auf Wunsch des Bestellers nach Rechnungsstellung eine Änderung des Rechnungsempfängers vereinbart, bestimmt sich die Skontierungsfrist nach dem Datum der ursprünglichen Rechnung.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Besteller auch ohne besondere Mahnung verpflichtet Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.
Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von frec visuals landolt oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird auch für grobfahrlässige Verletzung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder der Beschädigung privat genutzter Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
7. Rücktritt vom Vertrag:
Tritt der Kunde vor Ausführung des Auftrags zurück, behält sich frec visuals landolt vor, je nach Dauer bis zur geplanten Ausführung, bis zu 100 % der Auftragssumme als Unkostenbeitrag zu verrechnen.
Alle Leistungen von frec visuals landolt, einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von frec visuals landolt und können von frec visuals landolt jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zu- rückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von frec visuals landolt setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von frec visuals landolt dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von frec visuals landolt, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von frec visuals landolt, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von frec visuals landolt und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von frec visuals landolt, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urhe- berrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von frec visuals landolt erforderlich. Dafür steht frec visuals landolt und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
frec visuals landolt hat das Recht alle getätigen Aufnahmen einer oder mehreren Stock-Agenturen zuzustellen und zum weiterverkauf anzubieten. Ausgenommen sind Aufnahmen mit klar erkennbaren Personen. Letzere benötigen einen separaten Model-Vertrag. Dem Kunde ist es untersagt die Aufnahmen von frec visuals landolt zum weiterverkauf anzubieten.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von frec visuals landolt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von frec visuals landolt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Inhalt möglichst nahe kommt.
Stand: September 2019